Stand: August 2026
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Elias Belke (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmen, die den Dienst Tapbell nutzen (nachfolgend „Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an Gastronomiebetriebe und sonstige gewerbliche Nutzer. Verbrauchern steht der Dienst nicht zur Verfügung; mit der Registrierung versichert der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
Tapbell ist ein webbasiertes NFC-Tischservice-System für Gastronomiebetriebe. Der Dienst ermöglicht es, Serviceanfragen von Gästen über NFC-Tags entgegenzunehmen und per Telegram oder Push-Benachrichtigung zu benachrichtigen. Der Anbieter stellt die Software als Software-as-a-Service (SaaS) bereit.
Kostenlose digitale Speisekarte: Unabhängig vom kostenpflichtigen Abonnement kann der Kunde im Account-Bereich eine digitale Speisekarte pflegen (Gerichte, Preise, Beschreibungen, Fotos, vier Design-Vorlagen). Diese Kernfunktion ist dauerhaft kostenlos. Ein optionaler Customizer (eigene Farben, Schrift, Logo) wird gegen eine einmalige Zahlung von 99,00 € freigeschaltet.
Gäste können die Speisekarte am Tisch im Browser aufrufen; eine Bestell-Funktion mit Warenkorb ist optional und standardmäßig deaktiviert. Der Anbieter entwickelt den Dienst fortlaufend weiter; ein Anspruch auf den unveränderten Fortbestand einzelner Funktionen besteht nicht, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt. Für die Verfügbarkeit gilt § 9.
Der Vertrag kommt durch die Registrierung auf tapbell-page.com und die Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande. Mit der Registrierung erklärt der Kunde, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Das kostenpflichtige Abonnement wird durch die Auswahl eines Pakets und die erste erfolgreiche Zahlung wirksam.
Der Dienst wird pro Tisch monatlich abgerechnet: 19,99 € Grundpreis (enthält bis zu 10 Tische), jeder weitere Tisch 1,30 €. Die genaue Tischzahl wählt der Kunde bei der Bestellung. Bereiche:
| Paket | Tische | Preis / Monat |
|---|---|---|
| Starter | bis 10 | 19,99 € |
| Pro | 11 bis 20 | 21,29 bis 32,99 € |
| Business | 21 bis 35 | 34,29 bis 52,49 € |
| Enterprise | 36 bis 50 | 53,79 bis 71,99 € |
| 50+ Tische | über 50 | auf Anfrage |
Die Einrichtung erfolgt ohne Aufpreis: Der Anbieter versendet die vorprogrammierten NFC-Schilder per Post; die Inbetriebnahme wird durch ein Video-Tutorial begleitet. Bei Bedarf steht der Anbieter per E-Mail für Rückfragen zur Verfügung.
Die Freischaltung des Speisekarten-Customizers (§ 2) ist eine einmalige Zahlung von 99,00 € und gilt dauerhaft für das jeweilige Konto.
Bestandskunden, die ihren Vertrag vor Einführung der Paket-Tarife (Mai 2026) abgeschlossen haben, behalten ihren ursprünglichen Tarif von 5,00 € pro NFC-Gerät und Monat, solange sie nicht in ein Paket wechseln.
Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung – keine Umsatzsteuer ausgewiesen). Die erste Monatsrate wird sofort bei Vertragsschluss fällig; anschließend erfolgt die Abrechnung monatlich über den Zahlungsdienstleister Stripe. Akzeptierte Zahlungsmittel: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und PayPal.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, mahnt der Anbieter zunächst in Textform und setzt eine angemessene Nachfrist von mindestens zehn Tagen. Bleibt die Zahlung auch danach aus, darf der Anbieter den Zugang zum Dienst sperren; auf diese Folge weist er in der Mahnung hin. Die Sperrung wird nach Zahlungsausgleich unverzüglich aufgehoben. Die Zahlungspflicht für den gesperrten Zeitraum bleibt bestehen.
Das Abonnement wird monatlich abgerechnet, der Vertrag teilt sich jedoch in zwei aufeinanderfolgende Phasen:
(1) Mindestlaufzeit (Monate 1–3). Die ersten drei Monate sind eine feste Laufzeit; eine ordentliche Kündigung ist in dieser Zeit ausgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt lediglich monatlich. Nach Ablauf der drei Monate geht der Vertrag automatisch in die Hauptlaufzeit über.
(2) Hauptlaufzeit (ab Monat 4). Mit Ablauf des dritten Monats beginnt eine feste Vertragslaufzeit von zwölf Monaten, während der eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. Die Abrechnung bleibt monatlich. Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt per E-Mail oder über das Stripe Customer Portal.
(3) Erneuter Vertragsschluss. Die dreimonatige Mindestlaufzeit nach Absatz (1) wird nur einmalig gewährt. Schließt ein Kunde nach einer vorangegangenen Kündigung erneut einen Vertrag ab, entfällt die Mindestlaufzeit; der neue Vertrag beginnt unmittelbar mit der zwölfmonatigen Hauptlaufzeit gemäß Absatz (2). Die Abrechnung erfolgt weiterhin monatlich.
Bestandskunden, deren Vertrag vor Einführung dieser Regelung (Mai 2026) geschlossen wurde, behalten ihr ursprüngliches monatliches Kündigungsrecht, solange sie ihren Tarif beibehalten.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Nach wirksamer Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit bestehen. Eine Kündigung wirkt nur für die Zukunft: bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet — eine Geld-zurück-Garantie besteht nicht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Dienst dem Kunden nicht gefällt.
Für Rückfragen steht der Anbieter unter info@tapbell-page.com zur Verfügung.
Die im Rahmen des Abonnements bereitgestellten NFC-Schilder (inklusive Tischständer und Tags) verbleiben während der gesamten Vertragslaufzeit im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält sie ausschließlich zur Nutzung im Rahmen des Tapbell-Dienstes.
Nach Beendigung des Abonnements ist der Kunde verpflichtet, sämtliche überlassenen NFC-Schilder innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsende vollständig an den Anbieter zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Kunden; auf Wunsch stellt der Anbieter ein vorfrankiertes Versandetikett zur Verfügung. Die genaue Versandanschrift wird dem Kunden im Zuge der Kündigungsbestätigung mitgeteilt.
Werden Schilder nicht oder nur unvollständig zurückgesendet, ist der Anbieter berechtigt, für jedes fehlende oder nicht funktionsfähig zurückgegebene Schild eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € zu berechnen. Der Betrag entspricht den durchschnittlichen Herstellungs- und Programmierkosten eines Ersatzschildes. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale; in diesem Fall schuldet er nur den nachgewiesenen Betrag. Verloren gegangene oder beschädigte Schilder während der Vertragslaufzeit fallen nicht hierunter und werden über den im Paket enthaltenen Austauschservice abgewickelt (siehe Account-Bereich, Menüpunkt „Schilder ersetzen").
Normale Gebrauchsspuren sind unschädlich. Eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Beschädigung berechtigt den Anbieter zur Geltendmachung des tatsächlichen Schadens.
Der Kunde verpflichtet sich, keine missbräuchliche Nutzung des Dienstes vorzunehmen, seine Zugangsdaten geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich über unbefugten Zugriff zu informieren. Unzulässig ist insbesondere das Einstellen rechtswidriger, beleidigender oder rechte Dritter verletzender Inhalte sowie jede Nutzung, die den Betrieb des Dienstes beeinträchtigt.
Der Kunde stellt sicher, dass seine Gäste über die Datenverarbeitung (insbesondere die Übermittlung von Tischanfragen) informiert sind.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs ist nicht gestattet.
Die vom Kunden eingestellten Inhalte (Speisekarte, Texte, Fotos, Logo) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter lediglich das für den Betrieb des Dienstes erforderliche Nutzungsrecht ein, insbesondere zur Speicherung und zur öffentlichen Darstellung der Speisekarte unter der Restaurant-Adresse.
Der Kunde versichert, dass er an den eingestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.
Der Anbieter strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit an, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote und keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen der Dienst aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht erreichbar ist (etwa Störungen des Internets, Ausfälle von Vorleistungserbringern, höhere Gewalt).
Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail oder im Dashboard angekündigt und außerhalb der üblichen Hauptgeschäftszeiten der Gastronomie durchgeführt, soweit dies zumutbar ist.
Bei erheblichen, vom Anbieter zu vertretenden Ausfällen kann der Kunde die Vergütung für den betroffenen Zeitraum anteilig mindern. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11.
Es gilt das gesetzliche Mängelrecht. Da der Vertrag zwischen Unternehmern geschlossen wird, verjähren Gewährleistungsansprüche in zwölf Monaten ab Bereitstellung des Dienstes; die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Bereitstellung, zu rügen (§ 377 HGB). Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Eine fehlerhafte Funktion sollte dem Anbieter mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (Zeitpunkt, betroffener Tisch, genutztes Gerät) gemeldet werden, damit sie schnell behoben werden kann.
(1) Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Höchstbetrag. Im Fall des Absatzes (2) ist die Haftung je Schadensfall auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensstiftenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat, mindestens jedoch auf 500,00 €. Diese Begrenzung gilt nicht für die in Absatz (1) genannten Fälle.
(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen; für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung. Für die Verarbeitung von Gäste- und Mitarbeiterdaten im Auftrag des Kunden gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Dienst arbeitet ohne Systeme der künstlichen Intelligenz. Weder Gäste- noch Kundendaten werden an Anbieter von KI-Diensten übermittelt oder zum Training von Modellen verwendet. Führt der Anbieter künftig KI-gestützte Funktionen ein, so informiert er den Kunden vorab in Textform und kennzeichnet solche Funktionen im Produkt entsprechend den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung).
Die vom Kunden eingestellten Inhalte — insbesondere die digitale Speisekarte — kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit im Account-Bereich einsehen und exportieren. Nach Vertragsende hält der Anbieter die Daten noch 30 Tage zum Abruf bereit; auf Anforderung in Textform stellt er sie in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für personenbezogene Daten, die der Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten vorrangig die Regelungen des AVV.
Der Anbieter kann diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine Weiterentwicklung des Dienstes anzupassen, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Kunden werden per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so hat er das Recht, den Vertrag zum Ablauf der laufenden Vertragsperiode zu beenden; bis dahin gelten die bisherigen AGB fort. Auf das Widerspruchs- und das Beendigungsrecht sowie auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Benachrichtigung gesondert hingewiesen.
Nicht auf diesem Weg geändert werden können die Hauptleistungspflichten und das Preisgefüge, also insbesondere der Leistungsumfang nach § 2, die Preise nach § 4 und die Laufzeiten nach § 5. Solche Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann ist. Erfüllungsort ist ebenfalls der Sitz des Anbieters.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.